Hinweise zur Elektro- und Batterieentsorgung
Die nachfolgenden Hinweise stellen wir Ihnen freiwillig zur Verfügung, um Sie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie darin enthaltenen Batterien und Akkus zu informieren.
Getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
Elektroaltgeräte enthalten häufig Schadstoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können. Gleichzeitig enthalten sie wertvolle Rohstoffe, die recycelt und wiederverwendet werden können.
Rückgabe und Sammelstellen
Elektro- und Elektronikaltgeräte können Sie kostenlos bei den kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen Ihrer Gemeinde oder Stadt (z. B. Wertstoffhof, Recyclinghof) abgeben. Welche Sammelstelle sich in Ihrer Nähe befindet, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Ihrem örtlichen Entsorgungsträger.
Darüber hinaus sind Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Diese Pflicht trifft nach § 17 ElektroG Vertreiber mit einer Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche ab 800 m², die regelmäßig Elektrogeräte anbieten.
Die BaristaYOU GmbH verfügt sowohl im stationären Geschäft als auch im Onlinehandel über Verkaufs- bzw. Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von jeweils unter 400 m². Eine gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten besteht für uns daher nicht.
Geräte mit eingebauten Akkus und Batterien
Einige der von uns angebotenen Produkte – beispielsweise bestimmte Waagen oder Zubehörgeräte – können fest eingebaute wiederaufladbare Akkus enthalten.
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Komplette Elektrogeräte mit fest eingebauten Akkus werden als Ganzes über die Sammelstellen für Elektroaltgeräte entsorgt. Bitte versuchen Sie nicht, fest verbaute Akkus eigenständig zu entfernen.
Sofern ein Akku oder eine Batterie zerstörungsfrei entnommen werden kann, muss diese vor der Entsorgung des Gerätes entfernt und separat bei einer geeigneten Sammelstelle für Altbatterien abgegeben werden. Geeignete Sammelstellen finden Sie unter anderem bei kommunalen Wertstoffhöfen oder an Sammelboxen im Handel.
Hinweis zu Lithium-Akkus: Viele moderne Akkus enthalten Lithium. Von beschädigten oder aufgeblähten Lithium-Akkus kann ein Brand- und Sicherheitsrisiko ausgehen. Geben Sie solche Akkus oder Geräte nicht in die herkömmliche Altbatteriesammlung, sondern wenden Sie sich an Ihre kommunale Sammelstelle.
Die BaristaYOU GmbH ist nicht Herstellerin und nicht Importeurin der von uns angebotenen Elektrogeräte oder der darin enthaltenen Batterien und Akkus. Die Produkte werden von Herstellern bzw. Distributoren bezogen, die für die Registrierung und die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland zuständig sind. Wir verkaufen keine losen Batterien, keine einzelnen Akkus und keine Ersatzakkus.
Datenschutz bei der Entsorgung von Altgeräten
Wenn Sie ein Altgerät entsorgen, das personenbezogene Daten speichern kann – beispielsweise Geräte mit WLAN-, Bluetooth- oder App-Anbindung – sind Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich, Ihre Daten vor der Entsorgung oder Rückgabe zu löschen. Setzen Sie das Gerät nach Möglichkeit auf die Werkseinstellungen zurück.
Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das Gerät nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Die Anbringung dieses Symbols auf dem Gerät ist eine Pflicht des jeweiligen Herstellers (§ 9 Abs. 2 ElektroG).
Gleiches gilt für Batterien und Akkus, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind. Befinden sich darunter die chemischen Zeichen Cd, Hg oder Pb, enthält die Batterie mehr als die gesetzlich zulässige Menge des jeweiligen Schadstoffs (Cadmium, Quecksilber oder Blei).
Rechtsgrundlagen
Die vorstehenden Hinweise beruhen auf dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung (ElektroG4) sowie der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG).
Stand: August 2026
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